Austritt aus der Fussball-/Volleyballschule

Austritt aus dem Kader

Sportlerinnen und Sportler, die aus dem jeweiligen Kader der Fussball- bzw. Volleyballschule austreten, verlieren die Berechtigung zum weiteren Besuch der Schule Liebefeld Steinhölzli, sofern sie nicht im Schulkreis Liebefeld wohnhaft sind. Gründe für den Austritt aus dem Kader:
· Qualifikationsanforderungen werden nicht mehr erfüllt
· Ausschluss infolge ungenügender sportlicher Leistung
· Ausschluss aus disziplinarischen Gründen
· Rücktritt
· Gesundheitliche Gründe
Auf Gesuch der Erziehungsberechtigten kann die Schulzeit an der Schule Liebefeld Steinhölzli bis spätestens zum Abschluss der 9. Klasse als ordentliche Schülerin bzw. ordentlicher Schüler fortgesetzt werden. Dabei bleiben vorbehalten:
· Schülerinnen und Schülerzahlen in der entsprechenden Klasse
· Einwandfreies Verhalten der Schülerin bzw. des Schülers
Über die Bewilligung eines solchen Gesuchs entscheidet die die Schulleitung.

Disziplinarisches Fehlverhalten im Unterricht

Von den Schülerinnen und Schülern der Fussball-/Volleyballschule wird ein einwandfreies disziplinarisches Verhalten erwartet. Bei Nichterfüllen dieser Erwartung ist eine Rückweisung an die Stammgemeinde bzw. Stammschule jederzeit möglich.

Über eine Rückweisung entscheidet die Schulleitung

 

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