Der Elternrat hat das Thema „Sinn und Zweck von Hausaufgaben und Nachhilfe“ diskutiert. Nach intensiven und zum Teil kontroversen Diskussionen ist der Elternrat zum Schluss gekommen, dass dieses Thema zu unterschiedlich betrachtet wird, als dass allgemein gültig Empfehlungen abgegeben werden könnten.
Daher beschränkt sich der Elternrat auf die Publikation von den zurzeit aktuellen Fakten.
Die Arbeitszeiten der Schüler/-innen in der Schule Liebefeld Steinhölzli betragen, OHNE Hausaufgaben, Sport oder evtl. Nachhilfe in der 7. Klasse 33 Stunden/ Woche und in der 8./9. Klasse 36 Stunden/Woche.
Auszug aus dem Lehrplan für die Volksschule des Kantons Bern (1995, mit Änderungen und Ergänzungen 2006):
6.6 Hausaufgaben
Hausaufgaben sind in die Planung des Unterrichts zu integrieren. Sie dienen der Vor- oder Nach-bereitung von Arbeiten; sie können auch im Zusammenhang mit längerfristigen Zielsetzungen des Unterrichts stehen. Hausaufgaben ersetzen nicht Übungsphasen im Unterricht und sollen nicht dem Ausgleichen von individuellen Defiziten dienen. Die Hausaufgaben sind dem Lern- und Leistungsver-mögen der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Von der Aufgabenstellung her soll es den Schüler-innen und Schülern möglich sein, die Hausaufgaben ohne Mithilfe der Eltern oder anderer Erwach-sener zu lösen.
Die Ergebnisse der Hausaufgaben werden im Unterricht verarbeitet; die Schülerinnen und Schüler er-halten Rückmeldungen zu ihren Arbeiten.
Hausaufgaben dienen dazu,
- Das selbstständige Lernen zu fördern
- Die Arbeitszeit selber festlegen und einteilen zu lernen
- Zunehmend Verantwortung für das eigenen Lernen zu übernehmen
- Vertrauen in das eigenen Lernvermögen zu gewinnen.
Bei der Erteilung von Hausaufgaben ist Folgendes zu beachten:
- Die Aufgaben sollen klar dargelegt werden; die Schülerinnen und Schüler sollen wissen, in welchem Zusammenhang die Aufgaben stehen.
- Die Schülerinnen und Schüler sollen über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfü-gen, um die Aufgaben selbständig bearbeiten zu können.
- Die Lernziele bzw. die Kriterien für die Selbstkontrolle für die Beurteilung der Arbeiten sollen den Schülerinnen und Schülern bekannt sein.
- Die an einer Klasse unterrichtenden Lehrpersonen koordinieren ihre Hausaufgaben.
- Vom Vormittag auf den Nachmittag, über das Wochenende, über Fest- und Feiertage sowie über die Ferien dürfen keine Hausaufgaben erteilt werden.
- Die Schulen können ausserhalb der stundenplanmässigen Unterrichtszeit eine Aufgaben-begleitung organisieren und dafür Zeitanteile im Stundenplan reservieren.
Sofern Hausaufgaben erteilt werden, dürfen bei der zeitlichen Bemessung folgende Werte nicht über-schritten werden:
- 1./2. Klasse: 1 ½ Stunden pro Woche
- 3./4. Klasse: 2 Stunden pro Woche
- 5./6. Klasse: 3 Stunden pro Woche
- 7.-9. Klasse: 4 Stunden pro Woche