Mit dem Volksschulgesetz von 1995 wurde der Elternrat institutionalisiert. Sämtliche Eltern haben darin mit einem Delegierten pro Klasse Einsitz. Die Delegierten bilden das Bindeglied zwischen Schule und Eltern beim Angehen von Problemen, welche die ganze Schule betreffen.
Aufgaben
Die Aufgabe des Elternrates besteht darin, die Anliegen aller Eltern zu vertreten, Elterninformationen anzubieten und die Zusammenarbeit zwischen Lehrerschaft und Eltern zu fördern.
Er hilft bei der Organisation und Durchführung von Elternanlässen mit. Der Elternrat ist bei der Behandlung von strategischen Fragen anzuhören. Er kann der Schulkommission und der Schulleitung Anträge stellen.
Mit Ihren Anliegen und Fragen dürfen sie sich gerne bei der Präsidentin oder dem Präsidenten des Elternrates melden.